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Erklärung Pflegestufen

Erklärung der Pflegestufen und Erläuterung der Fachbegriffe

Pflegegeld bezahlt die Pflegekasse für eine selbst beschaffte Pflegeperson. Pflegegeld wird immer im Voraus am Ersten des Monats gezahlt.

Pflegesachleistung wird an Pflegefachkräfte erstattet, wie z.B. einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder eine von der Pflegekasse vermittelten Pflegefachkraft.

Verhinderungspflege ist die Pflege durch einen Fachdienst, wenn die normalerweise tätige Pflegeperson verhindert ist, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Forbildung ...

Ersatzpflege durch Angehörige wird von der Pflegekasse für maximal vier Wochen pro Jahr übernommen, wenn die normalerweise tätige Pflegeperson verhindert ist und andere Angehörige einspringen (Urlaubsvertretung).

Tages- oder Nachtpflege (teilstationär)  kann in Anspruch genommen werden wenn, der Pflegebedürftige, der eigentlich zuhause wohnt, zum Teil tagsüber oder in der Nacht in einer Einrichtung gepflegt wird. Darüber hinaus kann die Pflegekasse zusätzlich 50 % Pflegegeld und /oder Pflegesachleistung für die Pflege zuhause leisten.

Kurzzeitpflege (stationär) kommt in Betracht wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreichend möglich ist, z.B. wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist. Kurzzeitpflege wird für höchstens 4 Wochen im Jahr geleistet.

Vollstationäre Pflege - Der Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung (Pflegeheim), wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.
Die Pauschalen werden monatlich gezahlt.
Eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung erfolgt nur für die allgemeinen Pflegeleistungen.
Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.


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