Rolliwelten e.V.
Menü  
  Home
  Aktuells & Termine, "Jobs"
 
  Kenia Hilfe
  Aktionen 2016
  Aktionen 2015
  Aktionen 2014
  Archiv
  Aktionen 2013
  Aktionen 2012
  Fortbildungen, Tagungen
  InkluTreff - Das m[er]leben-center
  Sportliches Inklusionsprojekt: Aerobic
  Musikalisches Inklusionsprojekt "mHoch3"
 
  Fördern, Spenden, Mitglied werden
  Aufnahmeantrag
  Links & Partner
 
  Sports - WCMX, Tennis & Co
  Alltagshilfen
  Rund ums Auto
  => Parkausweis
  => Fahrerlaubnis für Behinderte
  => Finanzen rund ums Auto
  => Behindertenparkausweis
  => Autoclub und Pannendienst für Behinderte Verkehrsteilnehmer
  Bauen und Wohnen
  Behindertenparkplatz
  Pflegestufe und Pflegekasse
  Reha und Rente
  Schwerbehindertenausweis und GdB
  Ausflüge und Reisen
 
  ALS - Was ist das?
  "Tell us" Deine Geschichte
  "Tell us" Abenteuer mit Behörden
 
  Sinnlich, Lustig, Gedankenlos...
  Eine Stunde Zeit
  Radio - MUKKE
  Spiele
 
  Banner, Wallpaper, Downloads...
  Galerie
  Linkliste
  Gästebuch
  Newsletter
  Kontaktformular
 
  Mitgliederbereich
  Satzung
  google09aaefb8d0b1ff70.html
  Links
  Jahresabschluss Spendenmarathon 2015
Parkausweis




Am 31. Dezember 2010 verloren Parkausweise für behinderte Menschen, die vor dem 01. Januar 2001 ausgestellt worden sind, ihre Gültigkeit. Betroffene sollten zeitnah das europaweit gültige neue Dokument beantragen.

Der bisherige "dunkelblaue” Parkausweis wird ausgemustert. Wer Unannehmlichkeiten am Jahresende verhindern will, sollte sich rechtzeitig um den neuen EU-einheitlichen Ausweis kümmern, der in allen Ländern der EU dazu berechtigt, Behindertenparkplätze zu nutzen.

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Antragsstellung, um eine Parkerleichterung zu erhalten!



Neuer Ausweis - Muster

Vorderseite / Rückseite mit Passbild!



Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Ausweismerkzeichen aG) und blinde Menschen (Ausweismerkzeichen Bl) können vom Straßenverkehrsamt einen Parkausweis erhalten. Seit dem 01.01.2001 gibt es einen europäischen Parkausweis für behinderte Menschen. Dieser wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. Damit können Parkerleichterungen genutzt werden, die in dem Mitgliedsstaat eingeräumt werden, in dem sich der Ausweisinhaber aufhält.

Gleichzeitig erhalten Antragsteller eine von der Europäischen Union herausgegebene Broschüre, die die Nutzungsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern beschreibt. Die Parkmöglichkeit auf Behindertenparkplätzen muss an Ihrem Wohnort beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" eingetragen ist oder die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Hier hilft Ihnen das zuständige Versorgungsamt weiter.

Die Gestaltung des Parkausweises – Größe, Farbe, Material, Inhalt und Anbringung – ist standardisiert, um die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen europaweit zu fördern. Die genauen Bestimmungen sind der Empfehlung und ihrem Anhang zu entnehmen.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original oder in Kopie vorzulegen:

* der Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl"
* ein Foto im Passbildformat

Schwerbehinderte, die noch im Besitz eines "alten" Parkausweises sind, sollten bei der Antragstellung den alten Ausweis im Original ebenfalls vorlegen.

Der europaweit vereinheitlichte Ausweis ist beim Parken deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

Wichtig: Die Ausnahmegenehmigung muss zusätzlich immer mitgeführt werden.
 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales- Juli 2010
Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. - 22. Juli 2010


Es gibt zwei unterschiedliche Parkausweise:

"Blauer Parkausweis" (EU-weit)

Der "Besondere Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhn­licher Gehbehinderung und Blinde" auf blauem Grund wird als europäischer Parkausweis ausgestellt. Er berechtigt in allen EU-Mitglied­staaten zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) und ermöglicht weitere Erleichterungen wie zum Beispiel:

  • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290)
  • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
  • Parken auf Anwohnerparkplätzen

"Oranger Parkausweis" (bundesweit)

 

Mit dem orangen "Besonderen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit ebenfalls Parkerleichterungen wie die obigen Beispiele.

ACHTUNG: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Mit dem (zusätzlich zu beantragenden) gelben Parkausweis kann das Parken auf einzelnen, genau bestimmten Schwerbehindertenparkplätzen in Sachsen zugelassen werden.


Inhaber des blauen Parkausweises dürfen ...

  • auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken (gekennzeichnet mit einem Rollstuhl-Symbol),
  • im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken,
  • im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus parken,
  • an Stellen, die als Parkplatz ausgeschildert sind, über die zugelassene Zeit hinaus parken,
  • in Fußgängerzonen während der freigegebenen Ladezeit parken,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt parken,
  • auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden parken,
  • in Einzelfällen (daher bitte vorher erkundigen!) kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn parken.

Kraftfahrzeuge mit einer Parkerleichterung dürfen an diesen Stellen höchstens 24 Stunden geparkt werden.

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Antragsstellung, um eine Parkerleichterung zu erhalten!




 
Heute waren schon 297296 Besucher (1124674 Hits) hier!
Fördern und Spenden  
  Spendenkonto per Überweisung:

Empfänger: Rolliwelten e.V.
Konto-Nr: 360 980 51
BLZ: 70351030
IBAN: DE52 7035 1030 0036 0980 51
BIC: BYLADEM1WHM
Bank: Sparkasse Oberland


Werden Sie Fördermitglied und helfen Sie helfen

Unterstützen Sie Rolliwelten e.V. mit Ihrem regelmäßigen Beitrag als Fördermitglied
Unterstützen Sie uns mit
Ihrem Online-Einkauf
ohne Extrakosten
 
Aktuelles auf Facebook  
 
 
Gewinner Sozialpreis 2015  
  Rolliwelten e.V. gewinnt den Sozialpreis der SPD-Bezirksfraktion Oberbayern  
Projekt: InkluTreff - mehr[er]leben  
 


 
Öffnungszeiten Beratungsbüro  
  Di, Mi, Do 9-12 Uhr Di 18-19.30 Uhr und nach Vereinbarung Tel: 08861/6994994 Mobil: 0151/20924137  
Partner  
 

Unsere Partner in der Übersicht





 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden